AGB
Stand (07/2021)
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Vertragsabschluss
§ 3 Zahlungsbedingungen
Vorbehaltlich abweichender Regelungen in der Auftragsbestätigung gelten unsere Preise netto ab Werk“ (EXW) zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer und der Kosten für den Transport und die Abfertigung.
Die Rechnungen sind innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
Für Onlineshopkunden steht die Bezahlart Rechnung, Vorkasse und Paypal zur Verfügung. Die angebotenen Zahlungsarten können nach Prüfung der persönlichen Daten variieren.
Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 6 % über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes zu beanspruchen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zwischenzeitlich eingetretener Kostensteigerungen aufgrund einer allgemeinen Lohnerhöhung oder aufgrund von Materialpreissteigerungen anzupassen. Beträgt die hierdurch entstehende Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, hat der Besteller ein Kündigungsrecht. Die Kündigung hat schriftlich innerhalb von zehn Tagen seit Mitteilung der Preisanpassung zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf den Zugang beim Verkäufer an.
Eine Aufrechnung des Bestellers gegen unsere Forderungen ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt sind.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung unserer Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung verbleibt das Eigentum an dem Liefergegenstand bei uns.
Der Käufer ist verpflichtet, Pfändungen oder sonstige Eingriffe Dritter an der Kaufsache unverzüglich mitzuteilen.
Eine Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Vermischung. Ist die Sache des Käufers nach Verarbeitung oder Vermischung als Hauptsache anzusehen, so hat der Käufer uns anteilsmäßig das Miteigentum an der neuen Sache zu übertragen.
Der Käufer ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Kaufsache im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern.
Der Käufer tritt bereits jetzt die aus dem Weiterverkauf resultierende Forderung gegen den Erwerber der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Kaufsache an uns ab.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen nicht nur kurzfristig um mehr als 20 % übersteigt.
§ 5 Lieferzeit
Angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich. Die Lieferzeit beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung jedoch nicht vor der Beibringung der vom Käufer gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu Ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand das Werk verlassen hat. Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt von unvorhergesehenen Ereignissen, die außerhalb unseres Willens liegen, z. B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferung eintreten.
Die Lieferfrist verlängert sich entsprechen der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben. Ist eine verbindliche Lieferzeit vereinbart und geraten wir mit der Lieferung in Verzug, bestehen Schadenersatzansprüche nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
§ 6 Annullierungskosten
Tritt der Käufer unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren Schaden geltend zu machen, 15 % des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
§ 7 Verpackung, Versand und Mindermengenzuschlag
§ 8 Abnahme und Gefahrenübergang
Der Käufer ist verpflichtet, den Liefergegenstand anzunehmen. Mangels abweichender Vereinbarung erfolgt die Übergabe ab Werk. Der Käufer ist berechtigt, den Liefergegenstand innerhalb von fünf Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige oder sonstiger Mitteilung von der Fertigstellung am Übergabeort zu prüfen. Der Käufer hat die Pflicht, den Liefergegenstand innerhalb derselben Frist anzunehmen, es sei denn, er ist unverschuldet vorübergehend zur Annahme verhindert.
Bleibt der Käufer mit der Annahme des Kaufgegenstandes länger als fünf Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige oder sonstiger Mitteilung vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von weiteren fünf Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist. Die Gefahr geht mit der Annahme des Liefergegenstandes auf den Käufer über. Erklärt der Käufer, er werde den Liefergegenstand nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes zum Zeitpunkt der Verweigerung auf den Käufer über.
§ 9 Gewährleistung
Im Falle einer Mängelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zu diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen wie Transport-, Wege- und Materialkosten selbst zu tragen, soweit die Kosten nicht dadurch erhöht sind, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht worden ist. Ein Rücktritt vom Vertrag oder eine Herabsetzung des Kaufpreises kann nur erfolgen, wenn der Versuch der Mängelbeseitigung fehlschlägt oder wir zu einer Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder innerhalb angemessener Frist nicht in der Lage sind.
Ein über die Höhe des Verkaufspreises gehender Anspruch ist ausgeschlossen.
Normale Abnutzung und Verschleiß sind in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt zwischen Vollkaufleuten 12 Monate ab Übergabe des Liefergegenstandes.
§ 10 Haftung aus Delikt
Schadensansprüche aus Delikt sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Die gilt auch bei Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.
§ 11 Erfüllungsort
§ 12 Sonstiges